Abschiebung: zu einem möglichen Ablauf einer Abschiebung siehe hier:https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1637774&lv2=1364162 und hier: https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/8-perspektiven-nach-negativem-abschluss-eines-asylverfahrens/9-4-abschiebungshaft-die-durchfuehrung-einer-abschiebung-und-deren-folgen/Außerdem noch dieser „Ratgeber“ : https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/8-perspektiven-nach-negativem-abschluss-eines-asylverfahrens/ (hier wichtig- Rechtberatung?? Und auch was steht im Bescheid (vollziehbar ausreisepflichtig?))è Nochmal zum Thema Rechtsberatung wäre das hier noch eine Adresse, vielleicht gibt es da gute Tipps, was man noch machen kann http://www.rechtshilfe-muenchen.de/beratung/Außerdem Infos falls es eine Dublin Abschiebung ist (glaube aber nicht, oder was steht im Bescheid?): https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/Dublin_Ratgeber_A6.pdfOrgansiation für eine freiwillige Ausreise ist z.B.: Coming Home München https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/rueckkehrhilfen/EU_projekt_Coming_Home.htmlBeratung AfrikaFrau LeitenbacherTel. 089 233-48770E-Mail: anne.leitenbacher@muenchen.deErinnerung – Neue AdresseDas Büro für Rückkehrhilfen ist im Juli 2016 umgezogen, dieneue Büroanschrift lautet:Werinherstraße 87, Haus 24a / 1. Stock, 81541 MünchenDie Postadresse bleibt vorläufig:Franziskanerstr. 8, 81669 München